Religionsunterricht

Das Schulreferat 

Das Schulreferat des Evangelisch-Lutherischen Dekanats Augsburg ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zum Evangelischen Religionsunterricht im Dekanat Augsburg. Es unterstützt Schulen, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Religionslehrkräfte und arbeitet dabei mit den staatlichen Schulbehörden und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zusammen. Zu den Aufgaben des Schulreferats gehören: 

  • die Prüfung und Genehmigung von Anträgen nicht evangelischer Schülerinnen und Schüler auf Teilnahme am Evangelischen Religionsunterricht, 
  • die Einsatzplanung und Zuteilung kirchlicher Lehrkräfte für das Fach Evangelische Religion an den Schulen im Dekanat Augsburg,
  • die kirchliche Aufsicht darüber, dass der Evangelische Religionsunterricht nach den Grundsätzen der Evangelisch-Lutherischen Kirche erteilt wird, 
  • die Begleitung staatlicher und kirchlicher Religionslehrkräfte sowie 
  • die Dienstaufsicht über die kirchlichen Lehrkräfte im Evangelischen Religionsunterricht. 

Das Antragsformular für die Teilnahme am Evangelischen Religionsunterricht steht untenstehend zum Download bereit. 

Birgit Sels
Klotz / Dekanat

Sels, Birgit 
Leiterin des Schulreferats
Kirchenrätin Ansprechpartnerin für Schulen in Augsburg, um Neusäß, Region Aichach und Friedberg u.a. 

Telefon: 0821 / 450 17 - 441 
E-Mail: schulreferat.augsburg@elkb.de

Sabine Laur 
Ansprechpartnerin für die Schulen um Wertingen, Zusmarshausen, bis Gersthofen u.a. 

Telefon: 0 90 81 / 58 63 
E-Mail: sabine.laur@elkb.de

Claus Ortmann 
Ansprechpartner für die Schulen um Schwabmünchen, Bobingen und Königsbrunn u.a. 

Telefon: 0 83 31 / 9 63 37 41 
Mobil: 01 51 / 23 99 30 30 
E-Mail: claus.ortmann@elkb.de

Simader, Christiane 
Sekretariat 

Telefon: 0821 / 450 17-402 
E-Mail: schulreferat.augsburg@elkb.de

Religion als Schulfach in Bayern 

Der Religionsunterricht ist an den bayerischen Schulen ein ordentliches Lehr- und Pflichtfach. Seine besondere Stellung ist sowohl im Grundgesetz als auch in der Bayerischen Verfassung geregelt. Staat und Religionsgemeinschaften tragen gemeinsam Verantwortung: Der Staat organisiert und beaufsichtigt den Unterricht, die Kirchen und Religionsgemeinschaften bestimmen seine inhaltlichen Grundsätze und bevollmächtigen die Lehrkräfte. 

Im Evangelischen Religionsunterricht beschäftigen sich Kinder und Jugendliche mit dem christlichen Glauben, der Bibel und den Traditionen der Kirche. Gleichzeitig geht es um Fragen, die das eigene Leben betreffen: Was gibt mir Halt? Was ist gerecht? Wie gehen wir mit anderen Menschen und mit unserer Umwelt um? Auch andere Religionen und Weltanschauungen werden behandelt. So unterstützt der Religionsunterricht junge Menschen dabei, eine eigene Haltung zu entwickeln und respektvoll mit anderen Überzeugungen umzugehen.

Auch Schülerinnen und Schüler, die nicht der evangelischen Kirche angehören, können am Evangelischen Religionsunterricht teilnehmen. Dazu gehören konfessionslose Kinder und Jugendliche ebenso wie Angehörige anderer Konfessionen oder Religionsgemeinschaften. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern stellen die Erziehungsberechtigten einen schriftlichen Antrag, Volljährige können den Antrag selbst einreichen. 


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