Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre

Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre

Was bedeutet Rechtfertigung? 

Hinter dem schwierigen Begriff „Rechtfertigung“ steht eine grundlegende Frage des christlichen Glaubens: Was macht einen Menschen vor Gott gerecht? Martin Luther und die Reformatoren waren überzeugt, dass Menschen Gottes Liebe nicht durch besondere Leistungen oder gute Werke verdienen müssen. Gott nimmt sie aus Gnade an – also aus freier und bedingungsloser Zuwendung. Gute Werke sind deshalb nicht unwichtig. Sie sind aber keine Voraussetzung dafür, dass Gott einen Menschen annimmt. Sie entstehen vielmehr aus dem Glauben und aus der erfahrenen Liebe Gottes. Diese Überzeugung gehört bis heute zum Kern der evangelisch-lutherischen Theologie. 

Ein Streitpunkt seit der Reformation 

Im 16. Jahrhundert wurde die Rechtfertigungslehre zu einem zentralen Streitpunkt zwischen den reformatorischen und der römisch-katholischen Kirche. Beide Seiten warfen einander vor, den christlichen Glauben falsch zu verstehen. Die damaligen Lehrverurteilungen trugen zur dauerhaften Trennung der westlichen Kirche bei. 

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evangelisch.de / epd / Neetz
Unterzeichnen am 31. Oktober 1999 die Erklärung: LWB-Präsident Christian Krause und Kardinal Edward Idris Cassidy

Die Unterzeichnung in St. Anna in Augsburg 

Über Jahrhunderte hinweg blieb die Frage nach dem Verhältnis von Glaube, Gnade und guten Werken ein Hindernis für die Ökumene. Erst im 20. Jahrhundert näherten sich die Kirchen in langen theologischen Gesprächen wieder an. Dabei zeigte sich, dass viele der früheren Gegensätze heute nicht mehr in derselben Weise bestehen. Das gemeinsame Verständnis wird in der Erklärung so zusammengefasst: 

«Gemeinsam bekennen wir: allein aus Gnade im Glauben an die Heilstat Christi, nicht auf Grund unseres Verdienstes, werden wir von Gott angenommen und empfangen den Heiligen Geist, der unsere Herzen erneuert und uns befähigt und aufruft zu guten Werken.» (GE 15)

Am 31. Oktober 1999, dem Reformationstag, wurde in der evangelischen Kirche St. Anna in Augsburg Kirchengeschichte geschrieben. Vertreter des Lutherischen Weltbundes und der römisch-katholischen Kirche bestätigten mit ihrer Unterschrift die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre und die dazugehörigen Dokumente. Damit hielten beide Kirchen erstmals seit der Reformation gemeinsam fest, dass ihre Lehren zur Rechtfertigung nicht länger kirchentrennend sind. 

Einheit in versöhnter Verschiedenheit 

Die Gemeinsame Erklärung hat die Trennung zwischen der evangelischen und der katholischen Kirche nicht beendet. Bei Fragen zum Kirchenverständnis, zum kirchlichen Amt, zu den Sakramenten und zur Autorität in der Kirche bestehen weiterhin Unterschiede. Eine vollständige Kirchengemeinschaft gibt es deshalb bis heute nicht. 

Die Erklärung hat aber eine wichtige Grundlage für den weiteren ökumenischen Dialog geschaffen. Die gegenseitigen Lehrverurteilungen des 16. Jahrhunderts treffen die Lehre der jeweils anderen Kirche, wie sie in der Gemeinsamen Erklärung dargestellt wird, nicht mehr. Aus einem früheren Grund der Trennung wurde so ein gemeinsames Glaubenszeugnis. 

Ziel bleibt eine „Einheit in versöhnter Verschiedenheit“. Evangelische und katholische Christinnen und Christen müssen nicht in allen Fragen gleich denken. Die bleibenden Unterschiede sollen jedoch keine trennende Kraft mehr besitzen. Die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre zeigt, dass Verständigung und Versöhnung auch nach Jahrhunderten der Trennung möglich sind.

Pfarrer Peter Thorn, damals Pfarrer an St. Anna, erlebte die Unterzeichnung aus nächster Nähe.

Pfarrer Peter Thorn, damals Pfarrer an St. Anna, erlebte die Unterzeichnung aus nächster Nähe. Er erinnerte sich später an die besondere Atmosphäre in der überfüllten Kirche: 

Es gibt zwei Ereignisse, für die ich im Laufe meines Lebens Zeitzeuge sein durfte, und die mich zutiefst bewegt haben: das eine war der Fall der Mauer, bzw. die Auflösung der DDR. Das andere war die Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung zwischen Vertretungen der römisch-katholischen Kirche und dem Lutherischen Weltbund. Beides hat ja etwas zu tun mit dem Versuch der Überwindung einer schmerzhaften Grenzziehung und mit Versöhnung. 

In dem Ereignis im Dom und in St. Anna am 31. Oktober 1999 habe ich etwas gespürt von der Macht des göttlichen Geistes, dem sich kaum einer entziehen konnte. Lange hatten wir nach dem Tisch gesucht, der in Größe und Würde der Bedeutung des Ereignisses entsprach. 

Bei den Diakonissen schließlich fanden wir ihn und stellten ihn gegenüber der Kanzel auf. Die zwei alten Ledersessel aus der Sakristei markierten die Plätze für die Unterzeichnenden. Als einer der zwei Zeremonienmeister, wie sie uns nannten, durfte ich zusammen mit einem katholischen Pfarrer die zu unterzeichnenden Dokumente vorlegen. Verschiedene Ansprachen waren vorausgegangen. Ein Römischer Kardinal auf der Kanzel von St. Anna. Schon das war ein unvergesslicher Eindruck. 

Mit Gemeindegesang und Gebeten, Chorgesang, Orgelmusik und dem Vortrag wesentlicher Abschnitte aus dem Dokument näherten wir uns dem Höhepunkt. Bischof Kasper und Generalsekretär Noko erhoben sich und ließen sich von uns Zeremonienmeistern zu ihren Plätzen am Tisch der Unterzeichnung geleiten. Wir reichten ihnen die Schreibgeräte und das zu unterzeichnende Dokument, dann tauschten wir die Dokumente und ließen auch sie unterzeichnen. Die beiden erhoben sich. Wir zogen die Sessel ein wenig zurück. Noko und Kasper wendeten sich einander zu. 

Es war atemlose Stille in der Kirche, nur das geschäftige Hantieren der Fotographen, die sich wie eine Meute am Boden auf den Tisch zu bewegt hatten, war zu hören. Und da geschah, was ich als lutherischer Pfarrer kaum für möglich gehalten hatte: Noko und Kasper umarmten sich. Ich war froh um den losbrechenden Applaus in der übervoll besetzten Kirche, denn ich konnte meine Rührung kaum verbergen. So könnte es sein mit der versöhnten Verschiedenheit, musste ich denken. Hinter dieses Bild kann unsere Hoffnung nicht mehr zurück.


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