Wie der Augsburger Religionsfrieden entstand
Die Reformation hatte Europa tief gespalten. Katholische und lutherische Fürsten stritten nicht nur über Glaubensfragen, sondern auch um Macht und politischen Einfluss. Mehrere Versuche, den Konflikt friedlich zu lösen, waren zuvor gescheitert. Auch die Confessio Augustana, das 1530 in Augsburg verlesene evangelische Bekenntnis, hatte noch keine Einigung gebracht.
Am 25. September 1555 wurde schließlich auf dem Reichstag in Augsburg der Augsburger Religionsfrieden beschlossen. König Ferdinand I. leitete die Verhandlungen in Vertretung seines Bruders, Kaiser Karl V. Katholische und lutherische Reichsstände verpflichteten sich, einander nicht mehr wegen ihres Glaubens zu bekämpfen. Das lutherische Bekenntnis wurde damit erstmals neben dem katholischen Glauben rechtlich anerkannt.
Was der Religionsfrieden für Augsburg bedeutete
Religionsfreiheit im heutigen Sinn brachte der Augsburger Religionsfrieden noch nicht. Die weltlichen Fürsten durften bestimmen, welcher Konfession ihr Gebiet angehörte. Dieser Grundsatz wurde später mit dem Satz „Wessen Gebiet, dessen Religion“ zusammengefasst. Menschen, die dem Glauben ihres Landesherrn nicht folgen wollten, konnten in ein anderes Gebiet ziehen. Andere reformatorische Glaubensrichtungen waren von der Regelung ausgeschlossen.
Für Reichsstädte wie Augsburg, in denen katholische und evangelische Menschen lebten, wurde das Nebeneinander beider Konfessionen rechtlich abgesichert. Der Augsburger Religionsfrieden sorgte über Jahrzehnte für mehr Stabilität, konnte den Dreißigjährigen Krieg aber nicht verhindern. Erst der Westfälische Frieden von 1648 stellte die Gleichberechtigung von Katholiken und Protestanten in Augsburg wieder her. Daran erinnert bis heute das Augsburger Hohe Friedensfest. Der Religionsfrieden von 1555 gehört deshalb zu den wichtigsten Grundlagen Augsburgs als Friedensstadt.


